Bankkredit

Allgemein als Kredit bezeichnet man ein Darlehen, dass man im Falle gültiger Bonität von einem Unternehmen in gewisser höhe zu bestimmten Konditionen (Laufzeit, Zinssatz etc.) erhält und nach Verbrauch verzinst an das Unternehmen zurückzahlt. Zu unterscheiden sind daher, da nun nicht nur reine Kreditinstitute (im allgemeinen Banken) Kredite anbieten, sondern auch spezielle Finanz-Unternehmen oder andere Privatpersonen, diese Privatkredite von den Bankkrediten, die ausschließlich von Kreditinstituten angeboten werden. Eine Bank, die Geld leiht, hat im Grunde immer Gewinn, da der Kredit verzinst ist.

Arten und Überblick zu Bankkrediten

Die gewöhnlichste und gebräuchlichste Form ist das Darlehen, was eine vertraglich geregelte Gebrauchszuweisung, in Form von Geld (seltener Sachgegenstände, auch Sachdarlehen), zwischen Darlehensgeber (Kreditinstitut) und Darlehensnehmer (Bankkunde), durch Übergabe des Betrages in Banknoten oder Überweisung, darstellt. Häufig wird zwischen beiden Darlehensparteien eine eindeutige Tilgungsverordnung getroffen, um das Risiko für den Darlehensgeber im Falle einer Nichtzahlungsfähigkeit seitens des Darlehensnehmers zu minimieren (ohnehin wird dies vorher durch die Bonität kontrolliert). Wird jedoch diese, aus welchen Gründen auch immer (z.b. vorzeitige Kündigung einer der Parteien), dennoch nicht eingehalten, hat der Darlehensnehmer, neben den Zinsen noch eine zusätzliche Darlehensvaluta fällig. Dies ist das allgemeingültige Verfahren eines Kredits. Doch es gibt noch einige Unterarten an Krediten.

Es sollen an dieser Stelle jedoch lediglich Bankkredite für Privat und Geschäftskunden angeschnitten werden. Es gibt aber noch eine Reihe speziellerer Kredite (z.b. Inter-Bankkredite, Kredite des öffentlichen Rechts / des Staates). Die allgemeine Kreditvergabe, zumindest bei Kreditinstituten, ist staatlich, durch viele Gesetze und Richtlinien, geregelt.

Im Bereichen der Bankkredite für Privatkunden gibt es unter anderem Kredite direkt zu Finanzierungszwecken, wie Baufinanzieren, also Darlehen, die meist erst den Bau und Erwerb einer Immobilie ermöglichen. Die Tilgung erfolgt in diesem Fall durch sogenannte Annuitäten (jährliche Zahlung aus Zins und Tilgung) und dauert mehrere Jahre, oft Jahrzehnte (20 – 30 Jahre).

Zur Absicherung seitens des Kreditgebers werden sogenannte Grundpfandrechte oder Hypotheken angewendet. Meist fallen außerdem noch Zusatzkosten, wie Bearbeitungsgebühren. Die Kreditauszahlung erfolgt in Abhängigkeit zum Baufortschritt. Darüber hinaus gibt es noch sogenannte Verfügungskredite (Sonderform des gewöhnlichen Barkredits) und Anschaffungskredite, eine recht häufige Kreditform, die zu allgemeinen größeren Anschaffungen und Konsumzwecken eingesetzt werden. Auch hier fallen meist Bearbeitungsgebühren an.

Um den Kunden vor Verschuldung zu schützen wird bei der Feststellung der Kreditwürdigkeit (Bonität) eine zumutbare Belastung ermittelt. Als weitere Finanzierungsformen stehen meist noch Vorfinanzierungs- (Kredite für z.b. Gründung eines Unternehmens) und Zwischenfinanzierungskredite (ein Kredit häufig in Kombination mit einem Bauspardarlehen) dem Kunden zur Verfügung.

Für Geschäftskunden und Unternehmen wiederum gibt es andere Formen von Bankkrediten. Da Unternehmen dem recht nach keine Privatkunden sind, unterliegen diese nicht dem allgemeinen Verbraucherschutz. Betriebsmittel-, Investitionskredite und Warenfinanzierung dienen in der Regel lediglich das Unternehmen bei seiner Tätigkeit temporär zu unterstützten, ergo z.b. zur Finanzierung von Gegenständen des Anlagevermögens, Finanzierung des Umlaufvermögens oder kurzfristige Finanzierung zum Ankauf von Waren.

Für den Außenhandel sind unter anderem sogenannte Rembourskredite und Akzeptkredite interessant, da sie die Bonität des Wechsels (auch: Wertpapier) durch Mithaftung der Banken verbessern. Zum Ankaufen dieser Wechsel wählen Unternehmen meist den Diskontkredit. Roll-over-Kredite wiederum sind Kredite mit einem Festzins, der jedoch nicht über die gesamte Laufzeit eines Kredits festgehalten ist, sondern sich den Marktumständen anpasst.

Kontroverse der unterschiedlichen Kreditbezeichnungen

Darlehensgeber sind heutzutage nicht mehr, wie früher üblich, reine Kreditinstitute, also Banken, sondern auch private Unternehmen (in der Regel GmbHs) oder Stiftungen. Auch kann z.b. ein sogenanntes Sachdarlehen von einer Privatperson, wie einem Nachbar, erfolgen.

Es wird daher eindeutig zwischen ein Privatkredit und einem Bankkredit unterschieden. Bankkredite werden generell von Kreditinstituten oder Zentralbanken vergeben. Geschäftsbanken, oder auch Universalbanken, sind dabei die herausstechendsten Bankenkreditgeber. Als Alternativen für besondere Fälle gibt es noch Hypotheken- und Teilzahlungsbanken, die dann aber auch nur ein limitertes Spektum an Kreditangeboten aufweisen.

Bausparkassen wiederum vergeben Bauspardarlehen zur expliziten Finanzierung und Bau einer Immobilie. Bei Großfinanzierung (Krediten über 250.000 € des üblichen Maximaldarlehensbeitrages für Privatpersonen) schließen sich mehrere kooperiende Kreditinstitute zu einem sogenannten Konsortium zusammen und bilden damit einen Konsortialkredit und vergeben bzw. verwalten diesen gemeinschaftlich. Als Spezialbanken gelten unter anderem sogeanennte Förderinstitute oder Landesinstitute, die meist dem Bund oder den Ländern zur Finanzierung staatlicher Projekte oder Bauvorhaben (Sanierungen) dient.

Allgemeiner Ablauf des Erwebs eines Bankkredits

Der Kunde oder das Unternehmen stellt bei einem Kreditinstitut seiner Wahl einen schriftlichen oder mündlichen Antrag auf einen Kredit dieser Bank. Das Kreditinstitut prüft anschließend die Person oder das Unternehmen auf Kreditwürdigkeit und Fähigkeit (Bonität / wirtschaftliche Kreditfähigkeit). Anschließend wird die, für die Bank wichtige, Prüfung und Bewertung der seitens des Kunden angebotenen Kreditsicherheiten durchgeführt. Ist hier alles in Ordnung und konform mit der Bank und dem Gesetz erhält der Kunde eine Kreditbestätigung.

Anschließend kann dieser über einen Vertrag den Kredit entgültig abschließen. Zuletzt stellt er, falls gefordert, nötige Kreditsicherheiten der Bank zur Verfügung, danach erfolgt die entgültige Auszahlung / Bereitstellung des Kreditbetrages zu den vertraglich abgeschlossenen Konditionen (Berücksichtigung der Auszahlungsvoraussetzungen), durch Auszahlung in Bargeld, meist aber durch Gutschrift auf das eigene Girokonto, wo es dann entsprechend verwendet werden kann.

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